Ihre Verdienstmöglichkeiten richten sich nach Beschäftigungsart, Berufserfahrung und Arbeitsbereich. In den meisten Fällen können Sie konkrete Gehaltsinformationen der Stellenanzeige entnehmen.
Für alle Mitarbeiter:innen bei uns gelten die Richtlinien für Arbeitsverträge der Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - kurz AVR. Dort sind die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter:innen sowie des Arbeitgebers in der Caritas festgelegt - also etwa zu Vergütung Wochenarbeitszeit, Urlaubstage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf die alle Mitarbeiter:innen Anspruch haben.